Fußballfans aufgepasst: Gewinnen Sie Tickets für das Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg gegen den VfL Bochum am Samstag, 14. September um 15:30 Uhr – denn auch in dieser Saison verlosen der Freiburger Wochenbericht und Energieversorger badenova gemeinsam attraktive Sitzplatz-Tickets im Europa-Park Stadion. Zu gewinnen gibt es 1 x 2 Sitzplatzkarten für die Osttribüne.
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Wer zwei Karten für das Heimspiel des SC Freiburg gewinnen möchte, beantwortet die folgende Gewinnspielfrage und ruft ab heute, Mittwoch, 4. September, bis Sonntag, 8. September, 24 Uhr unter 01 37/ 9 37 95 69 (0,50 € pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) an, nennt das Stichwort „badenova“ und die richtige Antwort. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Gewinnspiel von: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!
Gewinnspielfrage:
Womit hat badenova die Besucherinnen und Besucher der Saisoneröffnung des SC Freiburg versorgt?
A) mit Windkraftanlagen
B) mit frischem Trinkwasser
C) mit Wärmepumpen
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel SC Freiburg Ticketverlosung mit badenova
1. Veranstalter:
1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, im Folgenden als Freiburger Wochenbericht bezeichnet.
1.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbedingungen einverstanden.
2. Teilnahme:
2.1 Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss die Gewinnspielfrage: Wer war Julian Schusters erster Trainer beim SC Freiburg, als er 2008 vom VfB in den Breisgau wechselte? A) Volker Finke B) Robin Dutt C) Christian Streich beantwortet werden.
2.2 Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer unter der kostenpflichtigen Telefon-Hotline (0,50 Cent pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) mit der Rufnummer 01 37/ 9 37 95 69 anrufen und am Telefon das Stichwort „badenova“ und die richtige Antwort auf die Gewinnspielfrage nennen.
2.3 Das Gewinnspiel beginnt am 14.08.2024 und endet mit Ablauf des 18.08.2024 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt).
2.4 Als Gewinn verlost der Freiburger Wochenbericht 1 x 2 Sitzplatz-Eintrittskarten für das Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg gegen den VfB Stuttgart am Samstag, 24. August 2024 um 15.30 Uhr im Europa-Park Stadion in Freiburg.
3. Teilnahmeberechtigung:
3.1 Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
3.2 Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen, Mitarbeiter des Freiburger Wochenbericht sowie deren Angehörige.
4. Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtung und Gewinnverteilung:
4.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitnah nach Ablauf des Aktionszeitraum per Losverfahren.
4.2 Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah telefonisch benachrichtigt.
4.3 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels ausschließlich per E-Mail-Versand oder per Selbstabholung unter dieser Adresse: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Für den Versand des Gewinns wird eine E-Mail Adresse benötigt. Eine Aushändigung des Gewinns auf dem Postweg ist nicht möglich.
5. Datenschutz:
5.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Alle Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Die Kontaktdaten, die vom Gewinner mitgeteilt werden, werden ausschließlich zur Versendung des Gewinnes genutzt und innerhalb eines Jahres gelöscht. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
5.2 Die Gewinner sind damit einverstanden, im Falle eines Gewinns vom Freiburger Wochenbericht über den Umstand, gewonnen zu haben, informiert und entsprechend kontaktiert zu werden.
5.3 Sofern der Gewinner dem zustimmt, besteht im Falle eines Gewinns die Möglichkeit, dass ein vom Gewinner erstelltes Foto (Selfie) des Gewinners unter Angabe seines Namens in der gedruckten Ausgabe und in der Online-Ausgabe des Freiburger Wochenbericht veröffentlicht wird – ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht und die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Freiburger Wochenbericht.
6. Rechtsweg:
6.1 Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.