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Freiburg startet in die heiße Phase der OB-Wahl

Wahlplakate OB-Wahl 2026OB-Wahlkampf: Die Plakate hängen, die Themen sind gesetzt – jetzt geht es ans Ausdiskutieren. Foto: Joers

Podien, Plakate und Positionen: Gut fünf Wochen vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April nimmt der Wahlkampf in Freiburg spürbar Fahrt auf. Elf Bewerberinnen und Bewerber sind aktuell bekannt, weitere könnten hinzukommen. Das Wahlverfahren folgt klaren gesetzlichen Regeln.

Der OB-Wahlkampf in Freiburg geht in seine entscheidende Phase. Mit zunehmender Dichte an Podiumsdiskussionen, Bürgerforen und Wahlkampfterminen rückt der Wahlsonntag am 26. April näher – und damit die Entscheidung darüber, wer die Stadt in den kommenden acht Jahren führen wird.
Seit Freitag dürfen die Kandidierenden ihre Plakate aufhängen – und begleiten das medienwirksam auf ihren Social-Media-Kanälen. Hinzu kommen zahlreiche öffentliche Veranstaltungen – von klassischen Podiumsdiskussionen bis hin zu thematischen Bürgerdialogen.

Podiumsdiskussionen und Kandidat-O-Mat

Es wird langsam ernst bei der OB-Wahl: Am 4. April geht der Kandidat-O-Mat der Landeszentrale für politische Bildung online. Die erste Debatte gibt es am Freitag auf Einladung der Kulturliste Freiburg (mehr auf Seite 2). Und weitere Podiumsdiskussionen stehen an: Am 26. März veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft der Freiburger Bürgervereine (AGFB) im Bürgerhaus Zähringen ein Panel mit sechs Kandidierenden und am 13. April laden SWR und BZ zu einer Wahlarena ins Bürgerhaus Seepark ein.
Am 15. April findet die offizielle Vorstellung der Kandidierenden im Konzerthaus statt. Weil für dieses Format mit viel mehr Kandidaten als noch 2018 zu rechnen ist (damals waren es sechs Personen), soll die Redezeit pro Person verkürzt werden. Darüber berät der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung am 24. März. Bei zwölf oder mehr Bewerbern soll jeder Kandidat dann statt bisher zwölf nur noch sechs Minuten Redezeit haben. Anschließend folgen wie bisher Fragerunden sowie die Schlussstatements.

Am 31. März ist klar, wer auf die Wahlzettel kommt

Noch steht die finale Anzahl an Bewerbern nicht fest. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 30. März, um 18 Uhr. Außerdem benötigt jede Bewerberin und jeder Bewerber mindestens 250 Unterstützungsunterschriften sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass die jeweilige Person nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wer zur Wahl zugelassen wird, steht erst am 31. März fest, nachdem der Wahlausschuss die Bewerbungen und die Unterschriftenlisten geprüft hat.

Schon elf Kandidierende

Nach aktuellem Stand treten elf Kandidatinnen und Kandidaten an, von denen gleich mehrere auf die Unterstützung von Parteien zählen können. Darunter Amtsinhaber Martin Horn (parteilos), der von der SPD, FDP und Volt unterstützt wird. Auch die parteiunabhängige Gewerkschafterin Monika Stein tritt erneut an. Sie wird von einem Bündnis bestehend aus Grünen, Linke Liste, Grüne Alternative, Unabhängige Frauen und Urbanes Freiburg getragen. Der Freiburger Unternehmer Achim Wiehle wird von der CDU unterstützt. Stadtrat Karl Schwarz geht für die AfD ins Rennen und Martin Borgmann für Die Partei.

Darüber hinaus kandidieren der Freiburger Lehrer Dejan Mihailovic, in Freiburg bekannt als Organisator der Demos gegen Rechtsextremismus sowie der Rechtsanwalt Florian Braune, der von 2002 bis 2009 im Gemeinderat saß. Weitere Kandidierende sind Vinzenz Bothe von der Werteunion, Valerie Tabea Schult, Claudio Probst von der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) sowie Jürgen Mattutis.

Klare Regeln für das Wahlverfahren

Das Wahlverfahren ist eindeutig geregelt: Entscheidend im ersten Wahlgang ist zunächst die absolute Mehrheit. Erreicht kein Kandidat oder keine Kandidatin mehr als 50 Prozent der Stimmen, kommt es zur Stichwahl: Diese ist für den 17. Mai angesetzt. Anders als 2018 sind zur Stichwahl nur die beiden Bestplatzierten zugelassen. In der Stichwahl genügt dann die einfache Mehrheit der Stimmen, um das Amt zu gewinnen. Angesichts der Vielzahl an Bewerbenden gilt als wahrscheinlich, dass es einen zweiten Wahlgang geben wird.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Freiburger mit einer EU-Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Freiburg ihren Hauptwohnsitz haben. Die Wahlbenachrichtigung wird das Freiburger Wahlamt voraussichtlich Ende März an alle Wahlberechtigten verschickt.