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Japankäfer-Befallszone in Freiburgs Norden: Bewässerungsverbot bis Ende September

JapankäferIm Norden Freiburgs gelten ab sofort strenge Einschränkungen gegen die Ausbreitung des Japankäfers. Fotos: Michael Saurer / Adobe.Stock

Als erste deutsche Großstadt sind in Freiburg behördliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Japankäfer verhängt worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist mit dem 1. August in Kraft getreten.

Im Juli 2025 wurden in Freiburg in der Nähe des Güterbahnhofs 15 Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefunden. Der Japankäfer gilt als besonders gefährlicher Schädling, welcher erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet. Gemäß EU-Vorgaben muss die Ansiedlung und Ausbreitung unbedingt verhindert oder eingedämmt werden, wie das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mitteilt. Um die Ausbreitung zu verhindern werden mit der Allgemeinverfügung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Es wurden sogenannte Befalls- und Pufferzonen eingerichtet, welche engmaschig überwacht werden. Diese Einschränkungen gelten nun:

Befallszone (rote Zone):

In der Befallszone in einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Käfer-Fundstellen am Güterbahnhof nördlich der Freiburger Innenstadt gelten ab sofort folgende Beschränkungen:

  • Bewässern von Rasen- und Grünflächen ist in der Befallszone bis 30. September ist verboten.
  • Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Befallszone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielsweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
  • Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Befallszone heraus ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft genehmigt werden.
  • Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall visuell kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts melden.
Die rote Befallszone betrifft den Norden Freiburgs. Quelle: Landkreis Breisgau Hochschwarzwald

Pufferzone (gelbe Zone):

Die angrenzende Pufferzone gilt über Freiburgs Stadtgrenzen hinaus: Sie erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern rund um die Grenzen der Befallszone. Hier gelten folgende Auflagen:

  • Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt. Bitte lagern Sie bis dahin den Grünschnitt zu Hause, wenn er nicht gehäckselt werden kann.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft genehmigt werden.
  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts melden.

Das macht den Japankäfer so gefährlich:

Für den Menschen geht vom Japankäfer keine Gefahr aus. Aber als invasiver Schädling ist in der Lage erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anzurichten (mehr zum Japankäfer lesen Sie hier). Sebastian Fricker, Referatsleiter für pflanzliche und tierische Erzeugung des Regierungspräsidiums Freiburg sagt: „Er frisst an mehr als 400 sogenannten Wirtspflanzen, ist also nicht besonders wählerisch. Dies macht ihn hierzulande so gefährlich.“ Besonders gefährdet seien Obstkulturen, Weinreben sowie landwirtschaftliche Kulturen wie Mais und Soja. Auch Baumarten, Grünflächen und Zierpflanzen könnten betroffen sein.

Warum gilt ein Verwässerungsverbot?

Der Japankäfer ist lediglich ein Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs).

So erkennt man den Japankäfer

Die Weibchen des Japankäfers legen ihre Eier bevorzugt in feuchten oder bewässerten Grasflächen ab. Die Larven des Käfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß – deshalb gilt das Bewässerungsverbot in den Sommermonaten.

Verdächtige Käfer melden

Bisher wurden keine weiteren Japankäfer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gefunden. Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de eingereicht werden. Rückreisende aus beispielsweise Italien oder der Schweiz werden zudem dringend gebeten vor der Einreise ihr Gepäck auf vorhandene Japankäfer zu kontrollieren.

Info: Weitere Informationen rund um die Allgemeinverfügung und die komplette Karte mit den Befalls- und Pufferzonen gibt es hier auf der Homepage des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald.