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Prozess gegen Vater im Bollschweiler Mordfall ist gestartet

Verteidiger Klaus Malek (links) mit dem angeklagten Vater des achtjährigen Opfers. Foto: Bernd Peters

Seit vergangenem Montag steht in Freiburg ein 58-Jähriger vor Gericht: Der Vater von vier Kindern soll seine jüngste Tochter im Oktober vergangenen Jahres in Bollschweil durch massive stumpfe Gewalt und mehrere Messerstiche umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung im Maßregelvollzug wegen Mordes.

Es sind grausame Details, die am vergangenen Montag am Freiburger Landgericht zum Mord eines achtjährigen Mädchens in Bollschweil vorgetragen wurden. Dort begann an diesem Tag das Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter – den Vater des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er am 11. Oktober vergangenen Jahres seine damals achtjährige Tochter aus dem Haus der von ihm getrennt lebenden Mutter in Bollschweil zunächst mitnehmen wollte, sich dann beim Einschreiten des 13-jährigen Bruders und der Mutter mit ihr im Haus verbarrikadiert und diese auf grausame Art und Weise getötet hatte.

Nachbarn hatten die Polizei alarmiert und waren zu Hilfe geeilt, wo sie beobachten konnten, wie der Vater das Kind zu Boden brachte und würgte. Erst, als die Nachbarn ein Küchenfenster öffnen konnten, ließ der 58-Jährige von seiner Tochter ab und ging ebenfalls in die Küche, wo er sich mit einem Messer bewaffnete. Mit diesem sowie einem Spaten fügte er dem Mädchen die wohl tödlichen Verletzungen zu.

Hinzugerufene Polizeibeamte gaben durch das Fenster zwei Schüsse auf den Angeklagten ab, einer davon traf ihn an der Hüfte. Der Vater zog sich daraufhin mit der bereits toten Tochter in eine nicht einsehbare Ecke zurück. Als die von der Polizei hinzugerufene Verstärkung eintraf und die Tür aufbrach, kam ihnen der Angeklagte nackt mit seinem Opfer entgegen.

Neben den beiden 13- und achtjährigen Geschwistern hat der 58-jährige Angeklagte noch zwei weitere, bereits erwachsene Kinder aus vorangegangenen Beziehungen. Mit der Mutter der jüngsten Kinder sei die Beziehung von Anfang an schwierig gewesen. „Rund lief es bei uns nur phasenweise“, so der Angeklagte.

An vieles erinnerte er sich vor Gericht nicht: Zum Beispiel, weshalb sein Arzt ihn knapp ein Jahr krankgeschrieben hatte und weshalb in seine Bundeswehrakte – der Angeklagte hatte hier einen 15-monatigen Wehrdienst absolviert – ein Vermerk gelangte, dass er als Reservist nicht mehr hinzuzuziehen sei. „Ich habe ein Problem mit Menschen gehabt“, so der Angeklagte zur Krankschreibung. Einen anderen Grund habe er seinem Arzt nicht genannt. In der Corona-Pandemie habe er sich der Masken- und Testpflicht verweigert und sei „aus der Gesellschaft ausgegrenzt“ worden. In Staufen, wo er zuletzt gelebt hatte, habe er „irgendwann das Gefühl bekommen, schon einmal gelebt zu haben“, so der Angeklagte. In den Wochen vor der Tat soll er fast nackt auf den Belchen gewandert sein – die Polizei habe ihn damals aufgegriffen, aber nicht mitgenommen.

Zwar vereinte es der Angeklagte, auch anderen Menschen gegenüber schon einmal gewalttätig geworden zu sein, gab jedoch zu, seinen heute 13-jährigen Sohn als Kleinkind zur Strafe „ein, zwei Mal auf den Popo“ geschlagen zu haben und ihm gegenüber auch nach der Trennung wegen Differenzen zum Handykonsum handgreiflich geworden zu sein.

Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft, dass der 58-Jährige davon ausging, das Mädchen sei nicht seine leibliche Tochter. Dies leugnete der Angeklagte später – er wisse nicht, warum er dies angegeben habe, habe es jedoch zu keinem Zeitpunkt ernsthaft geglaubt. Gleichzeitig gab er jedoch an, auch bei dem 13-Jährigen bereits vor vielen Jahren befürchtet zu haben, dass es sich bei ihm nicht um sein leibliches Kind handle.

Zum Tatzeitpunkt stand er unter THC-Einfluss, zudem habe er eine paranoide Schizophrenie sowie eine cannabisinduzierte Psychose. Die Staatsanwaltschaft geht daher von mindestens eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Da er laut Staatsanwaltschaft infolge seines Zustandes gefährlich für die Allgemeinheit sei und weitere Taten zu erwarten seien, beantragte Staatsanwalt Klaus Hoffmann die Unterbringung in einer Psychiatrie. Mithilfe zweier psychologischer Gutachten soll sich sowohl die Frage zur Gefährdung der Allgemeinheit als auch die zur Schuldfähigkeit im Laufe des Verfahrens klären.

Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt.