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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf der Instagram-Seite des Freiburger Wochenbericht

Wir verlosen 2 x 2 Sitzplatz-Eintrittskarten für das Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg gegen den 1. FC Heidenheim am Sonntag, 19. April 2026 um 15.30 Uhr im Europa-Park Stadion in Freiburg auf dem Instagram-Account des Freiburger Wochenbericht.

1. Veranstalter:

1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, im Folgenden als Freiburger Wochenbericht bezeichnet.

1.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbedingungen einverstanden.

2. Teilnahme:

2.1 Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden dem Freiburger Wochenbericht Instagram-Account folgen und den Beitrag liken.

2.2 Das Gewinnspiel startet am 9.4.2026 und endet mit Ablauf des 14.4.2026 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt).

2.4 Als Gewinn verlost der Freiburger Wochenbericht 2 x 2 Sitzplatz-Eintrittskarten für das Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg gegen den 1. FC Heidenheim am Sonntag, 19. April 2026 um 15.30 Uhr im Europa-Park Stadion in Freiburg.

3. Teilnahmeberechtigung:

3.1 Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

3.2 Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Freiburger Wochenbericht.

3.3 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und in keiner Art und Weise vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig.

3.4 Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert. Instagram ist von jeglichen Schadensansprüchen, die bei der Durchführung des Gewinnspiels entstehen können, freigestellt.

3.5 Der Freiburger Wochenbericht übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme oder sonstige Schwierigkeiten, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten.

3.6 Der Freiburger Wochenbericht behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels. Von dieser Möglichkeit macht der Freiburger Wochenbericht insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

4. Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtung und Gewinnverteilung:

4.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitnah nach Ablauf des Aktionszeitraum per Losverfahren.

4.2 Die Gewinner der Verlosung werden nach Beendigung des Gewinnspiels per Instagram Privatnachricht informiert.

4.3 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels ausschließlich per Instagram-Direktnachricht, per E-Mail-Versand oder per Selbstabholung unter dieser Adresse: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Für den Versand des Gewinns wird eine E-Mail Adresse benötigt. Eine Aushändigung des Gewinns auf dem Postweg ist nicht möglich.

4.4 Eine Barauszahlung im Falle des Gewinns ist nicht möglich.

5. Datenschutz:

5.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Alle Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Die Kontaktdaten, die vom Gewinner mitgeteilt werden, werden ausschließlich zur Versendung des Gewinnes genutzt und innerhalb eines Jahres gelöscht. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.

5.2 Die Gewinner sind damit einverstanden, im Falle eines Gewinns vom Freiburger Wochenbericht über den Umstand, gewonnen zu haben, informiert und entsprechend kontaktiert zu werden.

6. Rechtsweg:

6.1 Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.