bz.medien-logo

Stühlinger Kirchplatz in Freiburg: Ab Sonntag gilt die Messerverbotszone

Stühlinger KirchplatzDer Stühlinger Kirchplatz, der bei Familien und Studenten sehr beliebt ist und auf dem ein gut besuchter Wochenmarkt stattfindet, hat seit Längerem ein Kriminalitätsproblem. Deshalb kommt jetzt das Messerverbot. Foto: Joers

Ab dem 10. August gilt auf dem Stühlinger Kirchplatz ein allgemeines Waffen- und Messerverbot. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die hohe Zahl von Messerstechereien rund um den Platz. Taschenmesser bleiben erlaubt – vorausgesetzt, sie sind gut verstaut. Auch für Marktbeschicker gibt es Ausnahmen.

„Mit der Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz schaffen wir einen weiteren Baustein, um diesen wichtigen zentralen Ort aufzuwerten“, sagt Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn. Ende Mai hatte die Rathausspitze die Einrichtung der Zone angekündigt. Bislang fehlten aber die rechtlichen Voraussetzungen seitens der Landesregierung, damit das Verbot in Kraft treten konnte. Nun liegt die neue Landesverordnung vor. Sie erlaubt es Kommunen, Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten eigenständig einzurichten – „unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge“.

Was genau ist verboten?

Ab 10. August tritt die Verordnung in Kraft (sie ist ab Samstag online auf freiburg.de/bekanntmachungen). Die Maßnahme erfolge „in enger Abstimmung“ mit der Polizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Land. Verboten ist dann das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art. Dabei spielt es keine Rolle, um was für ein Messer es sich handelt oder wie lang dessen Klinge ist. Das Messerverbot betrifft also auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser.

Diese Ausnahmen gibt es

Taschen- oder Küchenmesser, die so verstaut sind, dass sie nicht zugriffsbereit sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Als nicht zugriffsbereit gilt ein Messer dann, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

Ausnahmen gelten außerdem für den Sicherheitsdienst der Kirche, Rettungskräfte, Einsatzkräfte, sowie Marktbeschicker und Betreiber von Gastronomieständen. Auch Kunden, die bei einem Imbissstand zu einem Gericht ein Messer ausgehändigt bekommen, müssen laut Verordnung nicht mit Bußgeldern rechnen.

Was droht bei Verstößen und wo und wann gilt das Verbot?

Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Bußgelder bis maximal 10.000 Euro. Die Verbotszone umfasst den gesamten Kirchplatz, die zum Platz hin offenen Schulhöfe sowie den Bereich um die Herz-Jesu-Kirche. Das Verbot gilt rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche.

Warum kommt das Verbot?

Mit der Maßnahme reagiert die Stadt auf die zunehmenden Messerstechereien rund um den Platz. Allein 2024 kam es auf dem Stühlinger Kirchplatz zu insgesamt 19 Taten, bei denen ein Messer im Spiel war, davon elf Messerangriffe.. „In einer freiheitlichen und liberalen Gesellschaft, wie sie in Freiburg in den letzten Jahrzehnten gewachsen ist, bedarf es für den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen keiner Waffen und Messer“, sagt Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter (CDU).

Wer kontrolliert das Verbot?

Kontrolliert werden soll die Einhaltung des Messerverbots von der Landespolizei. Diese erhält mit der Verordnung die Möglichkeit, Personen innerhalb der Zone verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Die notwendigen Kontrollen rufen auch Kritiker der Maßnahme hervor.

Das sagen der Bürgerverein und die Ratsfraktionen

In Baden-Württemberg können solche Verbote durch den Oberbürgermeister ohne vorherigen Beschluss des Gemeinderates angeordnet werden. Das sorgt für Kritik. Die Gemeinderatsfraktion Freiburg for You (4 Sitze) sieht einen „sicherheitspolitischen Alleingang“. Die Fraktion von „Eine Stadt für alle“ (7 Sitze) kritisiert die Maßnahme als „reine Symbolpolitik mit stigmatisierendem Charakter und mit einem Pauschalverdacht gegenüber bestimmten Personengruppen“. Kai Veser von den Freien Wählern (3 Sitze) moniert: „Ein Verbot allein bringt wenig, wenn es nicht regelmäßig und konsequent kontrolliert wird.“

OB Horn hält dagegen: „Mit der Zone tragen wir auch den Erfordernissen der Polizei Rechnung, die neue Verordnung ist die Grundlage für noch wirksamere Kontrollen. Es ist ein wichtiges Signal – wir wollen und werden der Kriminalität etwas entgegensetzen.“

Beim Bürgerverein Stühlinger sieht man dem Verbot mit gemischten Gefühlen entgegen. „Unsere Haltung ist zumindest nicht ablehnend“, sagt der Interims-Vorsitzende des Bürgervereins, Jörg Ritzel. „Aber es kann nur ein Schritt von vielen sein“, so Ritzel. Vor allem brauche es „verstärkte Kontrollen“, gerade in den Nachtstunden.

Hinweis: In der Ursprungsversion des Artikels haben wir für das Jahr 2024 die Zahl von elf Messerangriffen und 19 weiteren Taten, bei denen ein Messer im Spiel war, vermeldet. Richtig ist aber: 2024 kam es auf dem Stühlinger Kirchplatz Platz zu insgesamt 19 Taten, bei denen ein Messer im Spiel war, elf davon waren Messerangriffe. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.