Eine 59 Jahre alte Freiburgerin ist vor dem Landgericht Freiburg in rund 200 Fällen verurteilt worden. Mit gefälschten Rezepten erschleicht sich die Frau als Pflegedienstleiterin hohe Summen. Der Betrug im Gesundheitswesen bleibt lange unentdeckt. Wie konnte das passieren?
Man sieht den Menschen nicht an, was sie auf dem Kerbholz haben. Die 59 Jahre alte Nicole K. aus Freiburg ist zum Beispiel so ein Fall: Äußerlich wirkt sie wie die nette Frau in der Schlange im Supermarkt, die Schokolade für die Enkel kauft. Wer sie vergangene Woche jedoch im Freiburger Landgericht erlebt hat, erfährt andere Details aus dem Leben dieser unscheinbar wirkenden Südbadenerin, die nun für Betrügereien in rund 200 Fällen und mit einer Schadenssumme von rund 1,3 Millionen Euro zu vier Jahren Haft und fünf Jahren Berufsverbot im Gesundheitswesen verurteilt worden ist.
Konkret ging es in dem mehr als 100 Ordner und zwei Jahre polizeiliche Ermittlungsarbeit umfassenden Mammutverfahren um Abrechnungsbetrug mit Rezepten für Verbandmaterial: Die geständige Angeklagte nutzte ihren Job als Pflegedienstleiterin in einer Klinik am Kaiserstuhl, an der Uniklinik Freiburg und bei einem Pflegedienst in Freiburg, um mit gefälschten oder von Ärzten vorab unterschriebenen Blanko-Rezepten bei einem Großhändler Verbandmaterial zu bestellen. Dafür erhielt sie eine Provision in Höhe von 30 Prozent.
Unterm Strich konnte die Frau damit bis zu 15.000 Euro im Monat ergaunern und mindestens 360.000 Euro unrechtmäßige Provisionen einstreichen. Der Großhändler, bei dem laut dem vorsitzenden Richter Alexander Schöpsdau offenbar „die linke Hand nicht wusste, was die rechte tat“, rechnete wiederum gutgläubig die gefälschten Rezepte mit über 30 geschädigten Krankenkassen ab, wodurch ein Schaden von über 1,3 Millionen Euro für das Solidarsystem entstand.
Erst als die AOK sich an die Klinik wandte, weil die übergroßen Bestellungen dort auffielen, flogen die Betrügereien auf und die Klinik erstattete Anzeige gegen Nicole K., was die Ermittlungen gegen sie in Gang brachte. Die unrechtmäßig erhaltenen Provisionen sowie weitere 120.000 Euro für zusätzliche Geschädigte hat die Angeklagte mittlerweile durch einen Grundstücksverkauf zurückzahlen können.
Dass die Frau nun zum ersten Mal in ihrem Leben ins Gefängnis muss, wunderte selbst den vorsitzenden Richter. Schließlich ziehen sich Lügen und Betrug „wie ein roter Faden“ vom Fake-Abitur über das gefälschte Abschlusszeugnis als Krankenschwester von 1989 bis hin zu mehr als einem Dutzend Vorstrafen wegen Diebstahls, Fälschungsdelikten und Betrugs in den vergangenen drei Jahrzehnten durch das „komplett auf Lügen aufgebaute“ Leben der Frau, so Alexander Schöpsdau.
„Mit großer kriminelle Energie“
Die Taten im aktuellen Verfahren seien „hartnäckig und mit großer krimineller Energie“ über einen langen Zeitraum begangen worden. Nach ihrem Rauswurf an der Klinik am Kaiserstuhl Ende 2022 habe sie sich dort weiterhin mithilfe eines Kollegen Zugang zu Patientendaten für Rezeptfälschungen verschafft.
Trotz ihrer 15 Vorstrafen seit 1995 konnte sie immer wieder Arbeitsstellen im Gesundheitswesen finden. Ein Führungszeugnis musste sie offenbar nie vorlegen. Selbst nach einer Hausdurchsuchung ließ Nicole K. nicht von ihren Machenschaften ab und versuchte zuletzt beim Gemeindevollzugsdienst in Freiburg einen beruflichen Neuanfang.
Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe gesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Angeklagte spätestens nach vier Monaten ihre Haftstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Freiburg überprüft derzeit zudem weitere Ermittlungen gegen Nicole K. wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Mit dem damaligen Arbeitgeber habe sie vor dem Arbeitsgericht zudem „ein brillantes Arbeitszeugnis“ herausgehandelt, mit dem sie ab Sommer 2023 einen Job an der Uniklinik in Freiburg fand, wo sie sofort Zugangsdaten eines Kollegen ausspionierte, um neue Betrugsgeschäfte bei einem weiteren Anbieter von Verbandsmaterialien aufzuziehen.
Autor: Bernd Peters


Die Angeklagte gestand die Taten vor dem Landgericht Freiburg. Sie wurde nun zu vier Jahren Haft und fünf Jahren Berufsverbot im Gesundheitswesen verurteilt. Fotos: Bernd Peters / Adobe.Stock, Jaguardo