Vom Umgang mit dem Wolf

Beim Ortsbesuch informiert sich Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) zum Thema Herdenschutz bei Rindern

Der Wolf ist da. Die Rinder aber auch. Und daraus ergeben sich Konflikte. Beim Ortsbesuch auf dem Heinehof in Bollschweil-St. Ulrich bei Freiburg hat sich Umweltministerin Thekla Walker mit Vertretern des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV) darüber ausgetauscht, wie Rinder vor Angriffen durch Wölfe geschützt werden können und welche Fördermaßnahmen für den Herdenschutz Landwirte vom Land erhalten können. Dabei zeigte sich, dass Walker und ihr Naturschutz-Abteilungsleiter Karl-Heinz Lieber durchaus Verständnis für die Sorgen und Ängste der Landwirte vor dem Wolf im Schwarzwald haben. Klar wurde aber auch: Während die BLHV-Verbandsspitze auf Pragmatismus setzt und Lösungen für den Herdenschutz im Einklang mit dem Schutzstatus des Wolfs sucht, rumort es an der Verbandsbasis gewaltig: „Wir fordern wolfsfreie Gebiete im Schwarzwald und die Einbeziehung des Wolfs ins Jagdrecht“, so Heinehof-Landwirt und BLHV-Kreisvorsitzender im Bereich Hochschwarzwald Valentin Sonner. Ein Herdenschutz mit Elektrozäunen sei weder personell noch finanziell und schon gar nicht mit Blick auf die Topographie in den Steillagen machbar.


Wann handelt es sichum einen Problemwolf?
Das weiß auch BLHV-Präsident Bernhard Bolkart aus Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis: Der Wolf sei „eine besondere Herausforderung“ und die Sorge vor einem Angriff auf ihre Nutztiere auch eine „psychische Belastung“ für die Landwirte. Rufe nach einer Bejagung seien da angesichts des europaweiten Schutzstatus des Raubtieres aber nicht hilfreich. Es gehe vielmehr um konkrete Lösungen für den Herdenschutz. Die Sache sei ein Lernprozess, so Bolkart im Einklang mit Ministerin Walker. Die wiederum bei aller Leidenschaft für den Schutz der Wölfe auch sieht, das man im Schwarzwald nicht einfach einen Zaun um eine Weide bauen kann, um einerseits einen effektiven Herdenschutz zu gewähren und andererseits rechtssicher zu definieren, wann ein „Problemwolf“, der gelernt und mindestens zweimal erfolgreich bewiesen hat, wie man den Herdenschutz umgehen und überwinden kann, „entnommen“ beziehungsweise abgeschossen werden darf.
Dass es beim Herdenschutz für Rinder auch ohne extreme technische und finanzielle Aufwendungen gehen kann, betont Micha Herdtfelder. Der Biologe leitet den Arbeitsbereich Luchs und Wolf an der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) des Landes in Freiburg: Die Erfahrung zeige, dass lediglich sieben Prozent der Angriffe auf Nutztiere durch den Wolf Rinder betreffen. Und diese Fälle seien nahezu alle auf Kälber im Alter unter acht Wochen ausgerichtet.


Geförderte Maßnahmen
Wenn Landwirte ihre Herden beispielsweise so verteilen, dass auch wehrhafte Alttiere bei den Kälbern stehen und die Herden auf der Weide nicht weniger als fünf Tiere zählen, dann entspricht auch das den Anforderungen für eine Entschädigung im Fall eines Risses durch einen Wolf. Außerdem, so Abteilungsleiter Karl-Heinz Liebig aus dem Umweltministerium in Stuttgart, fördere das Land Schutzmaßnahmen gegen Wolfsrisse zu 90 Prozent. Lediglich wer als Landwirt Fördermittel für Herdenschutzmaßnahmen beantrage, diese nicht umsetze und dann trotzdem eine Entschädigung nach einem Wolfsriss haben wolle, gehe leer aus.
Letztlich gehe es ihr darum, den Herdenschutz und den Schutz des Wolfs unter einen Hut zu bekommen, so Ministerin Walker beim Ortstermin in St. Ulrich. Sowohl der Umweltschutz als auch die Landwirte seien mit vielen Emotionen in der Debatte bei der Sache. Konkrete Lösungen zu finden, sei indes ein gemeinsamer Lernprozess, so Bernhard Bolkart.

(BP)
„Wir fordern wolfsfreie Gebiete im Schwarzwald.“
Valentin Sonner, Landwirt

Zurück