Gegen das erst im Mai vom Gemeinderat beschlossene Musikboxenverbot formiert sich Widerstand. Ein breites Bündnis – darunter beispielsweise die Jusos Freiburg und die Fraktionen Eine Stadt für alle und JUPI – wollen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die sogenannte Parkanlagensatzung Klage einreichen.
Zu pauschal und nicht verhältnismäßig lautet der Vorwurf der Klagenden. Federführend vor Gericht wird der Arbeitskreis kritischer Juristen (akj) auftreten. Der ist für die Stadt kein Unbekannter. Bereits 2008 scheiterte die Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der das damalige Alkoholverbot in der Innenstadt nach Klage des akj für rechtswidrig und damit nichtig erklärte. „Wir sind sicher, auch die neuen Verbote werden vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen Bestand haben“, stellt Aenne Wagner für den akj klar.
Bei der Stadt bewahrt man Ruhe. Wie die Verwaltung auf Anfrage der Badischen Zeitung (BZ) mitteilte, könne man die Erfolgsaussichten einer solchen Klage nicht beurteilen so lange sie noch nicht vorliege. Rechtliche Risiken seien nicht generell auszuschließen, aber die Stadtverwaltung blicke einem etwaigen Klageverfahren durchaus mit Zuversicht entgegen.
Das Bündnis kritisiert insbesondere, dass das Verbot von Musikboxen und Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr nicht nur in Problembereichen, sondern pauschal in einer Vielzahl von Parks erlassen wurde. Erst vor wenigen Wochen hatten rund 150 Menschen auf dem Lederleplatz eine Nachttanzdemo gefeiert um gegen das Verbot zu demonstrieren. „Gemeinsam mit dem Ring politischer Jugend (RPJ) haben wir innerhalb weniger Tage mehr als 3.000 Unterschriften gegen das Musikboxenverbot gesammelt. Diese Resonanz zeigt, wie sehr das Thema junge Menschen in Freiburg umtreibt und wie überrumpelt sie von der voreiligen Entscheidung des Gemeinderats waren. Dieser hat mit seinem Beschluss erneut im Eiltempo Fakten geschaffen, anstatt mit den jungen Menschen in einen Dialog zu kommen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten“, erklärt Seren Haliloglu von den Jusos Freiburg.
Die IG Subkultur ärgert besonders, dass auch Musikinstrumente unter das Verbot fallen. „Warum eine Jamsession in der hintersten Ecke des Dietenbachparks verboten werden muss, erschließt sich uns nicht. Musikalische Darbietungen waren grundsätzlich nie Teil der Beschwerdelage. Dieses Verbot ist auch ein ungerechtfertigter Eingriff in die Kunstfreiheit“, führt Markus Schillberg von der IG Subkultur aus. Neben dem Musikboxenverbot kritisiert das Bündnis auch weitere Regelungen der Satzung wie das pauschale Nächtigungsverbot, das besonders wohnungslose Menschen trifft. Zur Finanzierung der Klage wurde am Freitag vergangener Woche ein Crowdfunding gestartet. „Nachdem sich tausende Menschen in einer Petition gegen das Boxenverbot ausgesprochen haben, sind wir sicher, dass die Finanzierung in Form des Crowdfundings Erfolg haben wird“, erklärt Sophia Kilian, Vorständin von Junges Freiburg. Sollte das Bündnis in der Klage Recht bekommen, soll das Geld an die Freiburger Straßenschule und an die Gesellschaft für Freiheitsrecht gespendet werden.
Dorothea Schiewer, stellvertretende Vorsitzende des Stadtjugendringes, kritisiert, dass keine angemessene Jugendbeteiligung zur Thematik durchgeführt wurde. „Nach Gemeindeordnung müssen Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, wenn ihre Interessen berührt werden. Dies ist in diesem Fall schlicht nicht geschehen. Daher halten wir den Satzungserlass schon aus diesem Grund für rechtswidrig.“ Dieser Fall wie auch viele weitere zeige, dass die Stadt Freiburg kein Konzept zur Beteiligung von Kindern- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung hat.
Laut Informationen der BZ hat der städtische Vollzugsdienst von Juni bis zum 3. August bislang 29 Boxen beschlagnahmt, davon 24 im Seepark, je zwei in Colombipark und Stadtgarten sowie eine im Park am Sandfang. Claudia Kleinhans