Um nächtlichen Ruhestörungen effektiv entgegentreten zu können, verdoppelt die Stadt ihren Vollzugsdienst. Dieser wurde erst 2021 auf Initiative des Gemeinderates wieder reduziert. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zwingt die Stadt zum Handeln.
Konflikte zwischen denen, die im heimischen Bett in Ruhe schlafen wollen und jenen, die in Parks und auf Innenstadt-Plätzen bis in die Puppen feiern möchten, beschäftigen Freiburg schon lange. Dabei setzt die Stadt auf den Freiburger Weg: Wann immer möglich deeskalieren und vermitteln, wenn nötig konsequent durchgreifen. Auch der kommunale Vollzugsdienst hat die Weisung, in diesem Sinne zu agieren. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum Augustinerplatz ist die Stadt zum Handeln verpflichtet: Darin ermahnten die Richter die Stadt, dass sie wirkungsvolle Instrumente bereithalten müsse, die von ihr selbst gesetzte Nachtruhe-Verordnung umzusetzen. Sprich: Nächtlichen Lärm konsequent unterbinden, wo es geboten ist. Das Rathaus hat daher beschlossen, das Personal des Vollzugsdienstes zu verdoppeln, von aktuell elf auf 22 Stellen. Dabei solle auf eine ausgewogene Mischung der Geschlechter geachtet werden.
Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) erklärte dazu: „Nach dem Urteil haben wir alle Optionen geprüft. Klar ist, dass wir den Freiburger Weg weiter konsequent fortsetzen werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist eindeutig, wir werden nun entsprechend handeln. Das bedeutet, dass wir den Vollzugsdienst deutlich erweitern. Gleichzeitig wollen wir perspektivisch auch die Nachtmediatoren stärken. Bisher haben wir schon viel getan, um Konflikte im öffentlichen Raum zu lösen beziehungsweise zu vermeiden. Jetzt gilt es, das umfassende Gesamtkonzept weiterzuentwickeln.“ Der Dreiklang des Freiburger Wegs lautet Prävention, Kommunikation und – wenn alles gute Zureden und alle Argumente nicht helfen – Intervention in Form von polizeilichen Maßnahmen.
Sensibilisierung der draußen Feiernden soll dabei auch weiterhin der Schwerpunkt bleiben. Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter (CDU) betonte, dass die in diesem Jahr eingeführten vier Nachtmediatoren ein „großer Erfolg“ seien. Sie schritten bereits im Vorfeld ein und sensibilisierten Feiernde bevor es überhaupt zu Ärger kommen könne. Möglicherweise würden diese Stellen mittelfristig auf acht oder sogar zehn aufgestockt. Ebenso klar ist allerdings, dass kritische Einsätze nach wie vor von der Landespolizei durchgeführt werden würden. Gleichzeitig wolle die Stadt das Problem öffentlicher Raum für die Jugend angehen: Neben der bereits bestehenden Ravefläche im Dietenbachpark sowie der geplanten Kulturstraßenbahn sollen vor allem Bereiche des Eschholzparks aufgewertet werden.
Die neuen Mitarbeitenden müssen zunächst eineinhalb Jahre Ausbildung durchlaufen, bevor sie den VD im Außendienst dauerhaft verstärken. Das könnte erst 2026 der Fall sein. Ein Einsatz gemeinsam mit erfahrenen Teamkolleginnen
und -kollegen ist aber – je nachdem, welche Ausbildungsteile bereits absolviert worden sind – auch schon vorzeitig möglich.
Im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg liegt Freiburg auch mit der Aufstockung weiterhin unter dem Durchschnitt. Der Personalschlüssel beträgt bei vergleichbaren Städten zwischen acht und 25 VD-Stellen im Innen- und Außendienst pro 100.000 Einwohner, bzw. durchschnittlich 15 Stellen. In Freiburg liegt der Schlüssel zukünftig bei 10,2 Stellen pro 100.000 Einwohner (bisher bei 5,5). Sven Meyer