Entscheidung gefallen: Klimacamp muss weichen

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Verwaltungsgericht weist Eilantrag der Klimaaktivisten ab: Klimacamp muss für Weihnachtsmarkt weichen

Das Klimacamp auf dem Freiburger Rathausplatz muss für den Weihnachtsmarkt vorübergehend abgebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und den Eilantrag eines Vertreters des Klimacamps abgelehnt.

Das Camp unter dem Motto „Wir campen bis ihr handelt! Für klimagerechte Maßnahmen in Freiburg und Global“ befindet sich seit Juli 2022 auf dem Rathausplatz. Es wurde von dem „Bündnis Klimacamp Freiburg“ als Versammlung bis zum 31.12.2035 angemeldet und besteht im Wesentlichen aus vier Zelten, einer mobilen Toilette und weiteren teilweise kurzfristig genutzten Gegenständen wie Infotafeln und Möbelstücken. Der Freiburger Weihnachtsmarkt feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Für den Weihnachtsmarkt 2022 war das Klimacamp vorübergehend in den Stadtgarten umgezogen. Nachdem Einigungsbemühungen für einen erneuten Umzug in diesem Jahr gescheitert waren, ordnete die Stadt mit Bescheid vom 16.08.2023 den zeitweisen Abbau des Klimacamps für den Weihnachtsmarkt an. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Freiburg abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus:

Die Anordnung der Stadt zum vorübergehenden Abbau des Klimacamps sei nach der im Eilverfahren durchzuführenden überschlägigen Prüfung voraussichtlich rechtmäßig. Die Stadt habe zu Recht angenommen, dass der Weihnachtsmarkt auf dem gesamten Rathausplatz auch im Lichte der Versammlungsfreiheit gegenüber dem Klimacamp vorrangig sei.

Dem Klimacamp sei insbesondere nicht deshalb Vorrang zu gewähren, weil es sich nach eigener Argumentation nunmehr auch gegen die als nicht klimagerecht empfundene Veranstaltung des Weihnachtsmarkts richte. Diese Kritik erscheine im Rahmen des globalen Handlungsaufrufs des Versammlungsmottos lediglich als untergeordnetes Nebenmotiv.

Die zeitweise Verlegung des Klimacamps komme in ihrem Gewicht unter anderem im Hinblick auf die Anmeldungsdauer des Camps für mehr als zwölf Jahre auch keinem Versammlungsverbot gleich, zumal die Stadt den Umzug an andere zentrale Stellen im Stadtgebiet wie den Platz der alten Synagoge oder den Vorplatz des Rathauses im Stühlinger ausdrücklich erlaubt und den Vertretern des „Bündnisses Klimacamp Freiburg“ einen kostenlosen Infostand auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus angeboten habe.

Hinzu komme, dass Versammlungen grundsätzlich kein Anspruch auf die dauerhafte exklusive Nutzung von Teilen des öffentlichen Verkehrsraums zustehe. Vielmehr nehme mit zunehmender Dauer der Versammlung das Gewicht anderer Nutzungsinteressen zu, da öffentliche Verkehrsflächen dem Nutzen aller dienten.

Der Beschluss ist laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.