Gericht ordnet Unterbringung an

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Freiburger Gastwirt hatte Mutter im Drogenrausch getötet – Landgericht folgt mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft

Der 39 Jahre alte Freiburger Gastronom Markus H. (Name geändert), der im Februar seiner Mutter im Drogen-Wahn mit einem Küchenmesser fast vollständig den Kopf abgetrennt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Mann am Freitag zwar wegen des Vorwurfs des Vollrauschs nach Paragraf 323a des Strafgesetzbuchs zu zweieinhalb Jahren Haft. Er wird aber zunächst in eine Entziehungsanstalt eingewiesen und kommt dann in den Maßregelvollzug in die forensische Psychiatrie.

Er sei schuldunfähig gewesen, als er im Rausch zunächst mit einer Bratpfanne und anschließend dem Küchenmesser seine 79 Jahre alte Mutter Angelika S. (Name geändert) in deren Wohnung in Freiburg-Herdern getötet habe, so das Urteil. Der geständige 39-jährige, der in den Jahren vor der Tat als Gastronom in Freiburg mehrere bekannte Gasthäuser geleitet hatte und bereits zweimal erfolglos einen Alkoholentzug absolviert hat, hatte sich vor der Tat mit der Pflanzendroge „Aztekensalbei“ berauscht. Das Mittel nahm er in Form eines 30-fach dosierten Extrakts ein. Es ist dafür bekannt, sehr starke Halluzinationen hervorzurufen. Bei Markus H. bewirkte es, dass er überzeugt war, seine Mutter töten zu müssen, damit sie nicht bösen Dämonen zum Opfer falle.


Mit dem Urteilsspruch kam das Gericht den Forderungen der Ermittlungsbehörde nach: Staatsanwalt Matthias Rall hatte am Mittwoch auf 2,5 Jahre Haft wegen Vollrausches, eine Unterbringung in einer Entzugsklinik und einen anschließenden Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie für den Angeklagten gefordert. Dem hatten sich die Vertreterinnen des Vaters und des Bruders des Angeklagten in der Nebenklage weitgehend angeschlossen. Verteidiger Robert Phleps hatte einen Freispruch und einen Platz in einer Entzugsklinik für seinen Mandanten gefordert, da dieser schon vor Einnahme des berauschenden „Aztekensalbeis“ schuldunfähig gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erschwerte Ermittlungen

Am letzten Verhandlungstag am vergangenen Mittwoch hatte vor den Plädoyers noch ein Polizist berichtet, dass sich aus den Vernehmungen nach der Tat ergeben habe, dass Markus H. wohl schon im Herbst 2022 psychotisch gewesen sei und im Keller „bizarr angehäufte Gegenstände“ gesammelt habe, deren Sinn sich nicht erkennen ließ. Er habe im Dezember versucht, aus Gartengeräten eine Art Schutz aufzubauen, damit „das Böse“ nicht ins Haus komme. Noch Wochen nach der Tötung der 79-jährigen habe sich H. in einer Art „Delir-ähnlichem Zustand“ befunden, was die Ermittlungen erschwert habe. Nach der Tat habe er einem Psychiater in der Notaufnahme der Uniklinik gesagt, dass er zum Messer gegriffen habe, weil seine Mutter sich nach den Schlägen mit der Pfanne noch bewegt habe. Wahnideen und eine Psychose habe er auf Nachfrage aber verneint.


Vom Gericht wurden am Ende der Beweisaufnahme zudem die beiden Notrufprotokolle verlesen, die der Vater und der Angeklagte nach der Tat abgesetzt hatten: Der Vater sagte, er hoffe, dass die Angaben seines Sohnes, die Mutter sei tot, nur Halluzinationen geschuldet seien. Der Sohn hatte ihn angerufen und gewarnt, dass „Monster“ auf dem Weg zu ihm seien und auch ihn töten würden. Gegenüber der Notrufzentrale sagte der 39-Jährige anschließend, er habe im Wahn seine Mutter getötet. Die Frau sei „komplett tot“. Mit den eigenen Worten aus dem Protokoll konfrontiert brach der Mann am Mittwoch im Gerichtssaal in Tränen aus. Abwehrverletzungen an den Händen der Getöteten hatten einem medizinischen Gutachten zufolge belegt, dass die Frau sich noch dagegen gewehrt haben muss, als ihr Sohn begann, ihr den Kopf abzuschneiden. Auch bei der Urteilsverkündung, in der der Vorsitzende Richter gegenüber dem Angeklagten betonte, dass seine weitere Perspektive im Leben nun davon abhänge, wie er sich in der Psychiatrie und der Therapie entwickeln werde, kamen Markus H. die Tränen.