Wer im Stadtteil Wiehre in Freiburg einen Parkplatz sucht, muss Zeit und Geduld mitbringen: Das altehrwürdige Villenviertel stammt eben aus einer Zeit, als Autos im Leben der Freiburger noch keine große Rolle spielten. Entsprechend eng geht es zu. So zum Beispiel in der Reichsgrafenstraße, wo bis vor einem Jahr auf beiden Straßenseiten bewirtschaftete Parkplätze eingerichtet waren, bei denen es seit Jahrzehnten geduldet wurde, dass Autos auch teilweise auf dem Gehweg stehen.
Doch dann erließ die Stadt eine Anordnung zur verkehrsrechtlichen Neuordnung des Parkraums: mehr Platz für Fußgänger, keine Autos mehr auf dem Gehsteig und Parkplätze nur noch auf einer Straßenseite auf der Fahrbahn am Straßenrand. Dagegen klagte nun ein Anwohner und zog vor das Verwaltungsgericht. Seine Argumentation: Die bisherige Parkplatzregelung sei für ihn und die Menschen in der Wiehre unverzichtbar. Die Stadt habe bei ihrer Entscheidung nicht alle bestehenden Interessen ausreichend gegeneinander abgewogen und gewichtet. Das Gericht sah das anders und wies die beiden Klagepunkte gegen das nun herrschende einseitige absolute Halteverbot in der Reichsgrafenstraße und gegen das Verbot des jahrelang geduldeten Gehwegparkens ab.
Revision nicht zugelassen
Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Sollte der Kläger, der in einer Parallelstraße der Reichsgrafenstraße wohnt, dennoch Rechtsmittel einlegen wollen, müsste er zunächst eine Zulassung der Berufung einklagen. Dafür gelten die juristischen Hürden allerdings als hoch. Die neu geregelte Parkraumgestaltung durch die Stadt in diesem Teil der Wiehre dürfte damit Bestand behalten.
Einen dritten Anklagepunkt, in dem es um eine Parkbucht über einem unterirdischen Hydranten ging, der im Brandfall nicht für die Feuerwehr nutzbar gewesen wäre, weil er immer zugeparkt war, zog der Kläger selbst zurück. Im Zuge der Neuregelung ist dieser Hydrant nun auch erreichbar geworden.
Bernd Peters


Durch die geänderte Parkplatzordnung gibt es in der Reichsgrafenstraße nun weniger Parkplätze. Foto: Thomas Kunz