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57-Jähriger filmt mehr als 800 junge Frauen mit Kameras im Badezimmer

Mit einer versteckten Kamera (kleines Bild, Symbolbild) hatte ein Vermieter über 15 Jahre junge Mieterinnen im Badezimmer seiner Wohnung im Rieselfeld gefilmt. Der Prozess wurde am Montag vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Adobe Stock

Mit einer Kamera hatte ein Vermieter in Freiburg seine Mieterinnen – vornehmlich junge Studentinnen – im Badezimmer gefilmt. 60 Taten zwischen 2019 und 2024 werden ihm zur Last gelegt – der Rest ist verjährt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe auf Bewährung.

Seit 2009 vermietete ein 57-Jähriger im Rieselfeld eine 7-Zimmer-Wohnung – hauptsächlich an junge Frauen. Mit einer im Badezimmer verbauten Kamera hatte der Mann, der laut eigener Aussage an einer Sexsucht leide, seine Mieterinnen gefilmt. Doch auch in den Toiletten seiner Arbeitsstelle sowie auf Dienstreisen kam es zu Filmaufnahmen von Kolleginnen. Der Fall wurde am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt.

Angeklagter spricht von „Teufelskreis“

Überhaupt auf die Idee gekommen sei er nach der Trennung von seiner ersten Ehefrau: Seine Frau sei mit den gemeinsamen Kindern 2009 aus der Ehewohnung im Rieselfeld ausgezogen. Er habe Depressionen entwickelt, die ständigen Spannungen habe er „abbauen müssen“, so der Angeklagte, und dafür Bewältigungsstrategien gesucht. Die Angst, entdeckt zu werden, habe zusätzliche Spannungen erzeugt. „Es war ein Teufelskreis“, so der Angeklagte. Mit der Entdeckung schließlich habe er auch Erleichterung verspürt.

In drei Ordnern hatte der 57-Jährige das Bildmaterial auf seinem Computer gespeichert und sortiert. Er hatte sie nach Namen und Nationalität der Geschädigten sortiert sowie einen Ordner mit dem Namen „Specials“ angelegt. Insgesamt werden ihm im Zeitraum zwischen 2019 und 2024 60 Taten vorgeworfen, die Taten der zehn Jahre zuvor sind bereits verjährt. Rund 70 Geschädigte sind ermittelt – die Ordner auf der Festplatte des Angeklagten enthalten jedoch über 800 verschiedene Namen. Um regelmäßig wechselndes Bildmaterial zu bekommen, hatte er die Mietverträge auf ein Jahr begrenzt.

Entgegen der Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass die Kamera durchgängig lief und das Bildmaterial geschnitten wurde, gab der Angeklagte an, die Kamera reagiere auf einen Sensor und zeichne nur auf, wenn jemand das Bad betritt. Zum Speicherkartenwechsel habe er regelmäßig unter einem Vorwand die Wohnung betreten – manchmal wöchentlich, manchmal mehrere Monate gar nicht. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wie viel Zeit er damit verbracht habe, antwortete der Angeklagte: „Zu viel.“

Im September 2022 filmte der Angeklagte zudem Arbeitskolleginnen in einem angemieteten Airbnb auf einer Tagungsreise. Schon zuvor hatte er auf den Bürotoiletten Filmaufnahmen von ihnen angefertigt. Bei einem privaten Spieleabend mit seinen Kolleginnen hatte er zudem eine Kamera in seinem Badezimmer versteckt. Obwohl er seine Kolleginnen „menschlich gemocht“ habe und täglich mit ihnen zusammengearbeitet habe, habe ihn dies nicht von den Taten abgehalten, so der Angeklagte. Seine Sexsucht lasse er seit April vergangenen Jahres bei zwei Therapeutinnen behandeln. Die Wohnung habe er 2025 verkauft: „Ich hatte das Gefühl, ich habe meine Macht als Vermieter missbraucht.“ Seinen Job verlor er 2024, als die Vorwürfe bekannt wurden. In der Zwischenzeit befindet sich der Angeklagte in einem neuen Arbeitsverhältnis.

Auf zivilrechtlichem Weg sind derzeit Entschädigungszahlungen in Höhe von 3.500 Euro pro Person an 30 Geschädigte ausgezahlt worden. Weitere Zahlungen stehen noch aus.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren – verurteilt wurde der Angeklagte schließlich zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.