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Barrierefreie Bushaltestelle in Freiburg-Günterstal wird zum juristischen Zankapfel

Bushaltestelle GünterstalDie besagte Haltestelle in Günterstal: Vergeblich versuchten die Kläger, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg dagegen vorzugehen. Foto: Bernd Peters

Knapp drei Jahre sind vergangen, seit die Stadt Freiburg den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle „Dorfstraße“ im Stadtteil Günterstal auf den Weg gebracht hat. Hier endet eine Tramlinie, die weitere Verkehrsanbindung in Richtung Schauinsland erfolgt per Bus. Für den ländlichen Freiburger Stadtteil ist diese Station so etwas wie eine Verkehrsdrehscheibe, zumal dort auch noch ein sogenanntes „Mitfahrerbänkle“ für Anhalter bereitsteht.

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle, die gleichzeitig Pausenort für die Busfahrer der städtischen Verkehrsbetriebe VAG ist, ließ sich technisch nicht am bisherigen Standort in der Buswendeschleife umsetzen. Er erfolgte daher wenige Meter weiter direkt an der Durchgangsstraße des Stadtteils – und direkt vor der Haustür der Eheleute W., die seither keine ruhige Minute mehr haben, weil parkende Busse mit teils laufendem Motor und lärmige, rauchende Fahrgäste, die auf den Bus warten, ihnen von früh bis spät das Leben schwer machen.

„Wir haben unser Schlafzimmer ins Wohnzimmer verlegen müssen“, so Klägerin W. und ihr Mann nun in der Verhandlung vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Das Paar hat gegen die Stadt geklagt und will, dass die Haltestelle wegkommt, weil sie nicht nur Lärm verursacht, sondern auch aus Sicht der Kläger ein Sicherheitsrisiko darstellt und den Verkehr auf der engen Dorfstraße behindert. Zuvor war eine Beschwerde der beiden Kläger gegen den Umbau vom Regierungspräsidium Freiburg abgewiesen worden.

In der Verhandlung vergangene Woche wurde jedoch schnell klar, dass die rechtlichen Chancen der Kläger schlecht stehen. Der Vorsitzende Wilfried Holz regte eine Klagerücknahme an, um Kosten zu sparen, und mahnte Juristin Birte Schöler vom Freiburger Rechtsamt und Sandra Beck von der Freiburger Verkehrsbehörde an, das Gespräch mit der VAG zu suchen, um verkehrswidriges Parken der Stadtbusse vor dem Haus der Kläger zu unterbinden. Denn klar ist: Sechs oder acht Minuten Parkpause vorm Fenster der Familie W. sind nicht erlaubt, hier darf nur maximal drei Minuten lang ein- und ausgestiegen werden, Pausenort bleibt die alte Haltestelle in der Wendeschleife 20 Meter weiter.

Barrierefreiheit geht vorDass die Haltestelle wieder verschwindet, ist indes kaum zu erwarten: Die Stadt habe bei solchen Projekten einen Ermessensspielraum, so Richter Holz, und das Interesse der Allgemeinheit an Barrierefreiheit im ÖPNV sei sicher höher zu bewerten als die Probleme, die der neue Haltepunkt den Eheleuten W. bereitet: „In der Regel überwiegt in solchen Fällen das öffentliche Interesse“, so Holz schon zu Verfahrensbeginn. Aber wenn die Stadt mit der VAG die Lage erörtern würde, könnte man vielleicht „einzelne Punkte verbessern“, was ja, wie Anwältin Schöler bestätigte, auch im Interesse der Stadt wäre. „Wir sehen die Verschlechterung, die die Haltestelle für die Kläger bringt“, so Schöler. Man habe den Umbau aber im städtebaulichen Bestand umsetzen müssen, und das sei „nicht immer optimal“ machbar. Eine Rücksprache mit der VAG habe ergeben, dass das Konzept funktioniert.

Die Eheleute W. dürfte das wenig trösten: „Vor unserem Haus hält nun bis zu 68 Mal am Tag der Bus“, so der Kläger. Die Zahl seiner Beschwerden über rechtswidrig parkende Busse vor seinem Haus liege bei über 100 mittlerweile, die städtische Ordnungsbehörde habe absolut nichts unternommen dagegen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage, wie zu erwarten, abgewiesen. Der Anwalt des Paars, Marc Malleis aus Lahr/Ortenau, hat angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen und das Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim zu bringen.

Autor: Bernd Peters