Vor dem Landgericht Freiburg hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen 48 Jahre alten Koch aus dem Elztal begonnen. Dem gebürtigen Freiburger wird vorgeworfen, im vergangenen Juni einen 66 Jahre alten ehemaligen Kollegen in Gundelfingen bei Freiburg heimtückisch und aus Habgier ermordet zu haben. Zuvor soll das Opfer seinen späteren Angreifer zu einem gemeinsamen Fußballnachmittag in der eigenen Wohnung eingeladen haben.
Der Angeklagte Frank D. schwieg zu Beginn des Prozesses zu den Tatvorwürfen und sagte auch nichts zu seiner eigenen Person aus. Aus einem Lebenslauf, den Richter Arne Wiemann vorlas, wurde lediglich bekannt, dass der Mordverdächtige im Elztal aufgewachsen ist. Nach einer Lehre als Koch und einer Fortbildung zum Diätkoch folgten zahlreiche teils sehr kurze Arbeitsverhältnisse in der Gastronomie, bei einem Catering Service, in der Strafanstalt Offenburg und an vielen anderen Stationen. Das spätere Opfer lernte er in Freiburg kennen, wo er mehrere Jahre bei einem großen Catering Service angestellt war. Auch der 66 Jahre alte Hubert W. war dort 46 Jahre lang als Koch beschäftigt. Frank D. verlor seine Arbeit, als er eines Morgens betrunken am Arbeitsplatz erschien, von seinen Kollegen nach Hause geschickt wurde, und danach nie wieder zurückkehrte. Mit dem späteren Opfer Hubert W. hatte er sich offenbar auf der Arbeit angefreundet.
Messerstiche während des Länderspiels
Laut Staatsanwalt Matthias Rall war der Angeklagte im vergangenen Frühjahr arbeitslos und in Geldnot. Im drohte eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe, weil er einen Strafbefehl in Höhe von rund 2.400 Euro nicht bezahlen konnte, so Rall. Vor diesem Hintergrund, so der Oberstaatsanwalt, soll Frank D. seinen Mordplan gefasst haben: als er von Hubert W. eingeladen wurde, um gemeinsam das Fußball Länderspiel Frankreich gegen Deutschland anzuschauen, begann er im Internet zu recherchieren, wie man jemanden durch Schläge auf den Kopf töten oder tödlich verletzen kann. Dann traf er sich mit seinem ehemaligen Kollegen.
Zunächst schauten die beiden Männer der Anklage zufolge noch die erste Halbzeit des Länderspiels an. Als Hubert W. dann in die Küche gehen wollte, wurde er den Ermittlungen zufolge von Frank D. mit einem Holzgegenstand hinterrücks mit mehreren Schlägen auf den Kopf niedergeschlagen. Danach soll der Angeklagte begonnen haben, mit einem Messer auf sein Opfer einzustechen. Hubert W., der mit dem Angriff nicht gerechnet hatte und sich eigentlich in der Gegenwart eines Freundes wähnte, starb innerhalb weniger Minuten, nachdem er im Todeskampf Erbrochenes eingeatmet hatte. Sein Mörder blieb noch stundenlang in der Wohnung, versuchte seine Spuren zu beseitigen und nahm rund 2.500 Euro Bargeld an sich. Dann soll der Angeklagte mit dem Auto des Toten nach Denzlingen an den Bahnhof gefahren sein, um anschließend mit dem Zug nach Hause zu fahren.
Für den Prozess gegen Frank D. sind bis Februar acht Verhandlungstage angesetzt. Die Witwe, die Tochter und der Sohn des ermordeten Mannes, der in Gundelfingen vielfältig ehrenamtlich engagiert und beliebt war, treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Außerdem nimmt ein psychiatrischer Sachverständiger an dem Prozess teil. Die Anklage lautet auf Mord und Raub mit Todesfolge. Sollte das Gericht am Ende zu der Überzeugung geraten, dass in dem vorliegenden Fall die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier verwirklicht wurden, könnte dem Angeklagten im Fall einer Verurteilung auch die Anerkennung einer besonders schweren Schuld drohen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich machen würde.
Autor: Bernd Peters


Am Dienstag begann der Mordprozess vor dem Landgericht Freiburg. Foto: Bernd Peters